Förderung

Heizungsförderung 2026: KfW 458 einfach erklärt

Robert Wilhelm Binder· · 3 Min. Lesezeit

Über die KfW 458 sind bis zu 70 Prozent Zuschuss möglich, nach dem neuen Förderrecht ab dem 21. Juli 2026 sogar bis zu 80 Prozent. Wir erklären die Bausteine und wie Sie Ihren Zuschuss in zwei Minuten abschätzen.

Inhalt dieses Artikels
  1. Die drei Förderbausteine
  2. Es gibt eine Obergrenze
  3. Was ändert sich am 21. Juli 2026?
  4. Zusätzlich: der Ergänzungskredit
  5. Grundvoraussetzungen für den Antrag
  6. Erst Förderung, dann Festpreis

Wie viel Förderung Sie für den Heizungstausch bekommen, hängt von mehreren Bausteinen ab. Über den Zuschuss 458 der KfW sind bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten möglich, nach dem neuen Förderrecht ab dem 21. Juli 2026 bis zu 80 Prozent. Wer die Bausteine kennt, holt das Maximum heraus. Wer sie übersieht, verschenkt Geld.

Die drei Förderbausteine

Der Zuschuss setzt sich aus einem Grundbetrag und optionalen Boni zusammen:

  • Grundförderung: 30 Prozent. Sie bekommt jeder, der eine förderfähige Anlage einbaut, egal wie hoch das Einkommen ist.
  • Klimageschwindigkeits-Bonus (KGB). Für selbstnutzende Eigentümer, die eine funktionierende alte Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung ersetzen, oder eine Gasheizung ab 20 Jahren. Der Bonus belohnt den schnellen Austausch und wird über die nächsten Jahre schrittweise kleiner.
  • Einkommensbonus. Für Haushalte unterhalb bestimmter Einkommensgrenzen. Er richtet sich nach dem zu versteuernden Einkommen und kann den Zuschuss deutlich anheben.

Es gibt eine Obergrenze

Die Bausteine addieren sich, aber nicht unbegrenzt. Es gilt ein Förderdeckel, und auch die förderfähigen Kosten sind gestaffelt: Für die erste Wohneinheit gilt ein höherer Höchstbetrag als für jede weitere. Wer 40.000 Euro investiert, bekommt den Zuschuss also nicht auf die vollen 40.000 Euro, sondern nur auf die förderfähige Summe.

Genau hier lohnt sich eine Vorabschätzung. Ob ein zusätzlicher Bonus überhaupt noch wirkt oder schon am Deckel verpufft, sehen Sie erst, wenn Sie alle Bausteine zusammenrechnen.

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Was ändert sich am 21. Juli 2026?

Die Förderbedingungen werden reformiert. Die neuen Regeln gelten für Anträge ab dem 21. Juli 2026. Schon ab dem 9. Juli 2026 läuft eine Umstellungsphase, in der sich die technische Antragsbestätigung vorübergehend nicht neu erstellen lässt. Entscheidend für Ihren Zuschuss ist der Antragszeitpunkt. Vor oder nach dem Stichtag kann sich die Höhe unterscheiden.

Unser Rechner bildet beide Rechtsstände ab. So vergleichen Sie das alte und das neue Recht direkt.

Zusätzlich: der Ergänzungskredit

Neben dem Zuschuss gibt es einen zinsgünstigen KfW-Ergänzungskredit. Für Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen unter 90.000 Euro sind bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit möglich. So lässt sich auch der Eigenanteil günstig finanzieren.

Grundvoraussetzungen für den Antrag

  • Antrag vor der Auftragsvergabe stellen, oder den Vertrag aufschiebend bedingt auf die Förderzusage schließen.
  • Die neue Anlage muss die technischen Mindestanforderungen der BEG erfüllen.
  • Für die Boni gelten zusätzliche Bedingungen: Selbstnutzung, Art und Alter der Altanlage, Einkommensnachweis.
  • Bei mehreren Gebäuden mit gemeinsamer Heizung (Gebäudenetz) ist statt der KfW die BAFA zuständig.

Ein Hinweis der KfW: Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht.

Erst Förderung, dann Festpreis

Die Förderung senkt Ihren Eigenanteil. Der zweite Hebel ist der Preis der Anlage selbst. Für dieselbe Wärmepumpe verlangen Fachbetriebe sehr unterschiedliche Preise. Über WattFair bekommen Sie nach Ihrer Schätzung auf Wunsch eine neutrale Festpreis-Ausschreibung an bis zu drei geprüfte Betriebe, zu gleichen Konditionen und ohne Werbeanrufe. So sichern Sie sich den maximalen Zuschuss und einen fairen Preis.

Alle Angaben ohne Gewähr. Sie ersetzen keine individuelle Förderberatung. Maßgeblich sind die zum Antragszeitpunkt gültige BEG-EM-Richtlinie und die Konditionen von KfW und BAFA.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Förderung für den Heizungstausch 2026?

Über die KfW 458 sind bis zu 70 Prozent Zuschuss auf die förderfähigen Kosten möglich, nach dem neuen Förderrecht ab dem 21. Juli 2026 bis zu 80 Prozent. Der genaue Satz ergibt sich aus Grundförderung plus Boni, gedeckelt auf diesen Höchstsatz.

Wer bekommt den Klimageschwindigkeits-Bonus?

Selbstnutzende Eigentümer, die eine funktionierende Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung ersetzen, oder eine Gasheizung, die mindestens 20 Jahre alt ist. Vermieter und Unternehmen erhalten ihn nicht.

Muss ich den Antrag vor dem Kauf stellen?

Ja. Der Zuschuss muss vor der Auftragsvergabe beantragt werden. Zulässig ist ein Liefer- oder Leistungsvertrag, der aufschiebend bedingt auf die Förderzusage geschlossen wird.

Gibt es zusätzlich zum Zuschuss einen Kredit?

Ja. Für Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen unter 90.000 Euro gibt es einen zinsgünstigen KfW-Ergänzungskredit von bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit.